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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Dental-2-Implantatzahnmodell für den Unterricht, Bildung, Studium, Zahnmedizin,
    Dental-2-Implantatzahnmodell für den Unterricht, Bildung, Studium, Zahnmedizin,

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    Preis: 42.19 € | Versand*: 0 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Arbeitgeber möchte wissen, ob die Ausbildungsstätte eine Bestätigung benötigt.

    Es ist möglich, dass die Ausbildungsstätte eine Bestätigung vom Arbeitgeber benötigt, um die Teilnahme an der Ausbildung zu bestätigen. Es ist ratsam, dies mit der Ausbildungsstätte zu klären und gegebenenfalls eine entsprechende Bestätigung vom Arbeitgeber anzufordern.

  • Wann Bescheinigung Mutterschutz Arbeitgeber?

    Die Bescheinigung zum Mutterschutz vom Arbeitgeber wird üblicherweise ausgestellt, sobald die Schwangerschaft der Arbeitgeberin bekannt ist. Sie dient dazu, den Schutz der werdenden Mutter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In der Bescheinigung werden die voraussichtliche Dauer der Schwangerschaft, der voraussichtliche Entbindungstermin und eventuelle Beschäftigungsverbote festgehalten. Es ist wichtig, dass die Bescheinigung rechtzeitig ausgestellt wird, damit die werdende Mutter ihre Rechte im Mutterschutz in Anspruch nehmen kann. In Deutschland muss die Bescheinigung spätestens bis zum Beginn des Mutterschutzes vorliegen.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten?

    Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten? In Deutschland darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub nicht einfach verbieten, da Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Allerdings kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Zudem können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen spezielle Regelungen zum Urlaubsanspruch festgelegt sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Urlaubsplanung rechtzeitig und einvernehmlich abstimmen, um Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

  • Kann Arbeitgeber Musik verbieten?

    Kann Arbeitgeber Musik verbieten? Arbeitgeber haben das Recht, Regeln und Vorschriften für den Arbeitsplatz festzulegen, einschließlich des Verbots von Musik. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie z.B. um Ablenkungen zu minimieren oder die Produktivität zu steigern. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer die Richtlinien ihres Arbeitgebers respektieren und einhalten. In einigen Fällen kann es jedoch Ausnahmen geben, z.B. wenn Musik zur Entspannung oder Motivation der Mitarbeiter beiträgt. Es ist ratsam, mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren, um mögliche Lösungen zu finden, die für beide Seiten akzeptabel sind.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

    Preis: 45.00 € | Versand*: 0 €
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  • Wie berechnet Arbeitgeber Mutterschaftsgeld?

    Arbeitgeber berechnen das Mutterschaftsgeld in der Regel anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Dazu werden alle steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einnahmen berücksichtigt. Zudem werden eventuelle Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld einbezogen. Der Arbeitgeber meldet die Höhe des Mutterschaftsgeldes an die Krankenkasse, die dann die Zahlungen an die werdende Mutter übernimmt. Es ist wichtig, dass die werdende Mutter rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen beim Arbeitgeber einreicht, damit das Mutterschaftsgeld korrekt berechnet werden kann.

  • Wann zahlt Arbeitgeber Brille?

    Wann zahlt der Arbeitgeber eine Brille? Die Kosten für eine Brille werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen, wenn die Brille speziell für die Arbeit benötigt wird, z.B. für Bildschirmarbeit. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch die Kosten für eine Brille übernehmen, wenn sie für den Arbeitnehmer erforderlich ist, um sicher und effektiv arbeiten zu können. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Richtlinien des Arbeitgebers zu überprüfen, um festzustellen, ob die Kosten für eine Brille erstattet werden. In vielen Fällen kann der Arbeitnehmer auch eine spezielle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen, um die Kosten für eine Brille zu teilen oder zu übernehmen.

  • Kann Arbeitgeber Kreditkarte vorschreiben?

    Kann Arbeitgeber Kreditkarte vorschreiben? In vielen Fällen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nicht vorschreiben, eine Kreditkarte zu besitzen oder zu verwenden. Es gibt jedoch einige Branchen oder Positionen, in denen eine Kreditkarte für geschäftliche Ausgaben erforderlich sein kann. In solchen Fällen sollte der Arbeitgeber die Kosten für die Kreditkarte übernehmen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen und die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter respektieren, wenn es um die Verwendung von Kreditkarten am Arbeitsplatz geht. Letztendlich sollte die Verwendung einer Kreditkarte am Arbeitsplatz transparent und fair für alle Mitarbeiter sein.

  • Kann Arbeitgeber Fahrtkosten streichen?

    Kann Arbeitgeber Fahrtkosten streichen? In der Regel können Arbeitgeber die Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter nicht einfach streichen, wenn diese vertraglich vereinbart sind oder gesetzlich vorgeschrieben sind. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die geltenden Gesetze und Vereinbarungen einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Falls Änderungen an den Fahrtkosten vorgenommen werden sollen, sollten diese transparent kommuniziert und im Einvernehmen mit den Mitarbeitern umgesetzt werden. Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten oder rechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt oder eine Fachkraft für Arbeitsrecht zu wenden.

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